Verlangt die für das Anwendungsgebiet zuständige Stelle (geregelter Bereich)
oder
der Auftraggeber (nicht geregelter Bereich) den Einsatz geprüfter Schweißer.
Umfang
Die Prüfung erstrekt sich auf die Handfertigkeit
und die Fachkenntnisse der Schweißer.
Gültigkeitsdauer
Die Schweißerprüfung hat in der Regel eine Gültigkeit von 2 Jahren
wenn der Arbeitgeber oder die verantwortliche Schweißaufsichtsperson
alle 6 Monate schriftlich auf der Schweißer-Prüfungsbescheinigung bestätigt, das
- der Schweißer regelmässig schweißt;
(max. Unterbrechung ist bis zu 6 Monaten zulässig),
- der Schweißer im Geltungsbereich seiner Schweißerprüfung schweißt,
- das Können und die Kenntnisse des Schweißers nicht angezweifelt werden
Eine Verlängerung
der Gültigkeitsdauer um weitere 2 Jahre ist nur möglich wenn
- dem Prüfer oder der Prüfstelle entsprechende Prüfberichte über die Qualität
der vom Schweißer hergestellten Fertigungsschweißungen vorliegen,
z.B. Dokumente über Durchstrahlungs-, Ultraschall-, oder Bruchprüfungen.
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